Die Geschichte der Burgergemeinde Worben

 Das Alter der Burgergemeinden wird wohl immer im Dunkeln der Vergangenheit bleiben. Gewisse Namen wie „Burgebuenden“, „Allmend“ und ähnliche weisen jedoch darauf hin, das sie alemannischen Ursprungs sind. Nachdem die Alemannen im Jahre 405 die Römer am Rhein besiegt hatten, besiedelten sie den deutschsprachigen Teil unseres Landes. Das Wort Bürger entstand aus dem Wort Burger. Das Wort wiederum aus dem Wort Burg, was befestigte Anhöhe, später auch Stadt bedeutete. Die Bewohner und Verteidiger dieser Orte bewirtschafteten dort auch das Land und den Wald. Dadurch entstanden nach und nach die Burgergemeinden. Die neu zugezogenen Personen erhielten wohl gewisse Rechte, von der Nutzung von Feld und Wald waren sie jedoch ausgeschlossen. Das Bedürfnis dieser Personen, gewisse Rechte und Pflichten besser ausüben zu können, führte im Jahre 1833 zur Schaffung der Einwohnergemeinden. Von nun an bestanden innerhalb der gleichen Grenzen zwei Gemeindearten nebeneinander.
Durch Gesetzeserlasse in den Jahren 1852 und 1853 wurden die Aufgabentrennung und die Ausscheidungsverträge geregelt. In Worben übernahm die Einwohnergemeinde im Jahre 1863 50 Jucharten Land von der Burgergemeinde. Im Jahre 1910 trat die Burgergemeinde der Einwohnergemeinden erneut 10 Jucharten Land für das Schulgebiet ab.
Trotz Gleichberechtigung konzentrieren sich die Burgergemeinden in der heutigen Zeit hauptsächlich noch auf die Verwaltung der Güter.


Die Burgergemeinde

Die Burgergemeinde Worben ist eine öffentliche-rechtliche Körperschaft, sie besteht aus den in 3252 Worben wohnhaften, das Burgerrecht (Heimatort) besitzenden Personen. Die Burgergeschlechter sind: Gehri, Nikles, Kocher, Löffel, Hampe, Rawyler und Rothenbach, wobei nur noch die vier erstgenannten Geschlechter in Worben Wohnhaft sind (ca.65 Personen).

Die Burgergemeinde Worben besitzt ca. 8,3 Jucharten (3 ha) Wald im Jensberg und ca. 35 Jucharten (12,5 ha) im Naturschutzgebiet Aaregrien (Schachenwald). Gesamtfläche Wald ca. 15,5 ha. Die Kulturlandfläche besteht aus 161 Jucharten oder 58 ha. Dieses Land wird vor allem durch Burgerlandwirte bewirtschaftet. Des weiteren gehören der Burgergemeinde Worben ein ehemaliges Bauernhaus (Konradhaus) an der Hauptstrasse 25 in Worben. Landfläche 2928 m2. Das Konradhaus wird zurzeit vermietet. Zusätzlich sind wir im Besitzer eines schönen Waldhauses im Aaregrien. Das Aaregrien in welchem sich das Waldhaus und die 3 Giessen befinden ist zum grössten Teil Naturschutzgebiet, sogenannte Auenlandschaft. In diesem Gebiet besitzt das Bielerwasserwerk auch 2 Trinkwasser Pumpstationen.


Das Naturschutzgebiet Worben

 Das Naturschutzgebiet befindet sich im einstigen Überschwemmungsgebiet der alten Aare und weis eine Fläche von ca. 17 Hektaren auf. Die untere Fenchnerengiesse und die Müligriengiesse sind ein gutes Beispiel, wie die Technik in den Dienst des Naturschutzes gestellt werden kann. Die beiden Giessen waren nämlich in Gefahr zu verlanden und als offene Wasserfläche zu verschwinden, da seit der Ableitung der Aare in den Bielersee keine Hochwasser mehr die periodische Ausräumung der Giessen besorgt. Als nun zum Schulhausneubau in Worben eine beträchtliche Menge Kies benötigt wurde, stellte die Burgergemeinde das Gesuch, die untere Fenchnerengiesse ausbaggern zu dürfen. Es ging ihr vor allem darum, nebst der Kiesgewinnung der Bevölkerung eine Erholsame Naturlandschaft und der Jugend den Eisplatz zu erhalten. Da der Kanton bereits im Jahre 1959 den alten Aarelauf unter Naturschutz gestellt hatte erteilte er der Burgergemeinde die Bewilligung zur Ausbaggerung mit den Auflagen, auf die Belange des Naturschutzes Rücksicht zu nehmen und die Giesse anschliessend unter Naturschutz zu stellen. Die Auflagen wurden von der Burgergemeinde akzeptiert und die Ausbaggerung erfolgte in den Jahren 1965 bis 1967. Die Erwähnten Giessen und der umliegende Wald wurden jedoch erst mit dem Regierungssratsbeschluss (RRB) unter Naturschutz gestellt. Leider scheiterte damals der Einbezug der oberen Fenchnerengiesse am Widerstand des privaten Eigentümers, welcher erklärte, dass er für allfälligen Schutz selber kompetent sei, ja sogar damit drohte die Giesse aufzufüllen und in Kulturland umzuwandeln.


Der Burgerwald

Die gesamte produktive Waldfläche der Burgergemeinde beträgt zurzeit 15ha. Diese verteilen sich auf verschiedene Parzellen innerhalb der Gemeinde Worben. Eine Parzelle von 2,79ha befindet sich im südöstlichen Teil des Jensberges auf einer Höhe von ca. 450 müM. Die übrigen Parzellen befinden sich im Gebiet des Aaregriens, westlich der alten Aare, auf einer mittleren Höhe von ca. 435 müM. Das Gebiet gehört zu einem relativ Regenarmen Streifen entlang des Jurafusses. Die Durchschnittliche Niederschlagsmenge beträgt knapp 1000mm. Der jährliche Hiebsatz beträgt gegenwärtig 85m3. Die Parzelle am Jensberg war bis zum Jahre 1983 schlecht erschlossen. Das geschlagene Holz musste mühsam und manchmal unter gefährlichen Bedingungen zum Verladeplatz transportiert werden. Eine Änderung trat im Jahre 1984 ein, als im Zusammenhang mit der Waldzusammenlegung Jensberg Jens, ein Wegstück, ein Maschienenweg und ein Lagerplatz erstellt wurden. Damit wurden die Holzerei und der Abtransport sehr erleichtert. Die Burgergemeinde ist dem Kreisformat 12 Seeland, in Ins unterstellt. Die Zusammenarbeit ist gut. In einem Waldreglement und einem Waldwirtschaftsplan sind alle Rechte und Pflichten enthalten. In den letzten Jahren wurden über 3000 Jungpflanzen gesetzt. Eine jährliche Pflege des Jungwuchs ist sehr wichtig und unerlässlich. Trotzdem unser Wald in letzter Zeit meistens einen finanziellen Ausgabenüberschuss aufweist, bleibt er für uns alle von grosser Bedeutung. Er bietet uns Erholung und Schutz und trägt mit seiner Sauerstofferzeugung viel zur Luftreinhaltung bei. Aus diesem Grund pflegen wir ihn weiterhin und tragen Sorge dazu.


Das Burgerland

Nachdem die Burgergemeinde im Jahr 1910 gestützt auf die Ausscheidungsverträge der Einwohnergemeinde eine Landfläche von 10 Juch. für die Schule abgegeben hatte, erfolgte im Jahre 1914 eine erste Rodung. Eine zweite Rodung erfolgte im Jahre 1942 gestützt auf den Aufruf von alt Bundesrat Wahlen zur „Anbauschlacht“. Da die Rodung auf dem Besitz der Burgergemeinde erfolgte, wurde das neu gewonnene Land mehrheitlich unter den Burgern verteilt. Nach damaligem Reglement hatten verheiratete Burger Anrecht auf 54 Aren und ledige Personen auf 27 Aren.
Vor und während des Krieges und einige Jahre danach, wurde dieses Land hauptsächlich von den Burgern selbst bewirtschaftet. Als die Wirtschaft in Aufschwung kam, verpachteten diese Leute das ihnen zugeteilte Land mehr und mehr an die Hauptberuflichen Landwirte. Diese Unterpachten hatten zur Folge, dass der Burgerrat oft nicht mehr wusste, welches Land von wem bebaut wurde. Im Jahre 1975 wurde die gesamte zugeteilte Landfläche von der Burgergemeinde zurückgezogen. Gemäss neuem Nutzungsreglement erhielten von nun an alle Nutzungsberechtigten Burger an Stelle von Land einen bescheidenen Barnutzen ausbezahlt. Gegenwärtig ist das Burgerland, welches zum Teil während den 50er und 70er Jahren in die Güterzusammenlegung einbezogen wurde, in 28 Parzellen aufgeteilt. Die gesamte Landfläche von ca. 161 Juch. Ist auf 10 Pächter verteilt. Von diesen 10 Pächtern sind 6 Landwirte Einwohner und 4 Landwirte Burger. Die Einwohner Landwirte bewirtschaften somit den grössten Teil des Burgerlandes. Die Nachfrage für Pachtland ist nach wie vor gross.